Zukünftig Kosten für Namensänderung

Seit einigen Jahren habe ich bei mir die manuelle Änderung von Benutzernamen deaktiviert, weil es anfangs Benutzer gab, die ihre Namen wie ihre Unterwäsche gewechselt haben.


Nun kam es in letzter Zeit vor, dass einige Benutzer fast monatlich per Ticket nach einer Änderung ihres Benutzernamens gefragt haben. Prinzipiell habe ich damit kein Problem, allerdings ist es für mich aktuell ein deutlicher Mehraufwand. Deswegen werde ich zukünftig Namensänderungen in Rechnungen stellen.


Eine Änderung des Benutzernamens wird nun 10€ zzgl. MwSt. (d.h. in Deutschland z.B. 11,90€) kosten.


Diese News ist nicht mehr gültig.

Antworten 10

  • Zitat

    allerdings ist es für mich aktuell ein deutlicher Mehraufwand

    Nur mal eine Frage dazu: Liegt das am WSC 5.4, dass eine Namensänderung nun Mehraufwand bedeutet? Also hat sich an der Konfiguration diesbezüglich etwas geändert?

  • Nur mal eine Frage dazu: Liegt das am WSC 5.4, dass eine Namensänderung nun Mehraufwand bedeutet? Also hat sich an der Konfiguration diesbezüglich etwas geändert?

    Nein, aber mein System ist so aufgebaut, dass ich nicht ohne weiteres ins ACP komme.

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  • Alles klar. Dachte schon, dass eine solche Änderung nun nicht mehr so "leicht" möglich wäre, wie es noch im WSC 5.3 möglich ist. Dann weiß ich Bescheid. :)

  • Nein, aber mein System ist so aufgebaut, dass ich nicht ohne weiteres ins ACP komme.

    Und dass du deinen ACP besser absicherst oder andere Wege gehen musst, ist der Kunde schuld? Sorry aber ist für mich kein Argument, es ist nämlich deine Entscheidung diese Absicherung.


    Das Amt oder wer auch immer kann auch nicht 5€ mehr Verwaltung berechnen weil sie erst den safe im Schrank öffnen müssen......

    Prost 1
  • Hallo,


    das eigentliche Argument ist auch nicht, dass das ACP abgesichert ist, sondern, dass ich manuell etwas machen muss. Da mich das erheblich Zeit kostet und es mittlerweile Benutzer deutlich übertreiben, muss ich diesen Schritt leider gehen.

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  • Das Amt oder wer auch immer kann auch nicht 5€ mehr Verwaltung berechnen weil sie erst den safe im Schrank öffnen müssen......

    Das ist in der Bearbeitungsgebühr bereits mit drin

  • Zitat

    [...] 10€ zzgl. MwSt. [...]


    Dir ist aber schon die Preisangabenverordnung ein Begriff, ganz besonders §1 PAngV? Oder sind deine Kunden allesamt Händler? Gemäß §10 PAngV ist dies somit eine Ordnungswidrigkeit, ergo ein Verstoß gegen das Gesetz.


    Jeder, der Letztverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder als Anbieter unter Angabe von Preisen wirbt, ist nach § 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile anzugeben. [...]


    Daher solltest du diese Formulierung überdenken, bevor es auf Anzeigen und potentielle Strafzahlungen hinaus läuft.



    Edit:

    Zitat

    Bei mehrfacher Änderung können die Kosten nach Ermessen steigen.

    Ob das überhaupt rechtskonform realisierbar ist, wage ich zu bezweifeln. Alleine die Formulierung an sich widerspricht jeder Transparenz, die mit o.g. Gesetzbuch angestrebt wird.

  • Hallo,

    Dir ist aber schon die Preisangabenverordnung ein Begriff, ganz besonders §1 PAngV? Oder sind deine Kunden allesamt Händler?

    das ist mir bewusst. Den Preis kann ich allerdings erst nennen, wenn ich weiß woher der jeweilige Kunde kommt. Wenn also jemand anfragt, würde ich natürlich den Preis mit korrekter MwSt. nennen.


    Da dies lediglich ein Newsartikel ist, kann dieses Gesetz nicht so einfach darauf angewendet werden. Ich habe trotzdem in Klammen den Preis für Deutschland als Beispiel geschrieben. Den Zusatz mit erhöhten Kosten habe ich entfernt.

  • Diese News ist nicht mehr gültig. Es wird keine Kosten für die Umbenennung geben. Ein Ticket reicht aus.

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